Allgemeine Vertragsbedingungen der ad[Werb] solutions GmbH
für die Beauftragung mit der Durchführung von Kooperationen:
- Geltungsbereich
ad[Werb] solutions GmbH, An Lyskirchen 14, 50676 Köln, vertreten durch Francisco S. Baldini (nachfolgend „ad[Werb] solutions“) bietet ihren Geschäftskunden die Durchführung von Gewinnspiel-, Vorteils- und Rabattkooperationen.
ad[Werb] solutions betreut den Gewinnspiel- und Vorteilspartner im Rahmen von redaktionellen Kooperationen und Gewinnspielen, im Hinblick auf die Platzierung, sowie die Bewerbung der Marke und der zu gewinnenden Produkte, Vorteile oder Rabatte.
Die Kooperationen sind zielgruppenspezifische Werbekooperationen, die darauf ausgerichtet sind, die Marken und Produkte der Geschäftskunden bekannt(er) zu machen.
ad[Werb] solutions ist mit der Aufgabenstellung betraut Kooperationen seiner Medienpartner und die dafür benötigten Vorteile, Rabatte und Gewinnspielpreispools zusammenzustellen.
Zur Umsetzung dieser Kooperationen gehören die gemeinsame Kreation und die Produktion der Einbindung auf den verschiedenen Kommunikationskanäle der Medienpartner, sowie die vollständige Agenturbetreuung vor, während und nach der Kooperation.
ad[Werb] solutions übernimmt und koordiniert in diesem Zusammenhang für die Gewinnspiele und Vorteilskooperationen alle nötigen Arbeits- und Koordinationsprozesse zwischen dem Geschäftspartner und den Medienpartnern.
Die vollständige Agenturbegleitung der Kooperationen findet durch die ad[Werb] solutions statt.
Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ad[Werb] solutions ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Beauftragung der ad[Werb] solutions ist ausschließlich Geschäftskunden vorbehalten. Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Leistungen ad[Werb] solutions
Die Medienpartner bieten über Ihre Kommunikationsplattformen zusammen mit ad[Werb] solutions hochwertige Gewinne, Rabatte und Vorteile.
Kernstück der Kooperationen ist die Integration des Partners mit dessen Marke und Produkt / Vorteil in die Werbemittel, die je nach Kooperation, über die verschiedenen Kommunikationskanäle veröffentlicht werden.
Umfang, Dauer und Inhalt der Gewinnspiele werden durch einzelne Auftragsbestätigungen gesondert vereinbart.
3. Leistungen Kooperationspartner
Der Kooperationspartner stellt für die Vorteil- / Gewinnspielkooperationen Produkte / Rabatte zwecks Verlosung zur Verfügung.
Art und Wert der Produkte können je nach Medienpartner und Vorteilsaktion, bzw. Gewinnspiel variieren und werden gesondert vereinbart.
Die Laufzeit der Kooperation wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.
ad[Werb] solutions stellt für die Planung und Betreuung der Teilnahme des Kooperationspartners innerhalb der Gewinnspiel- und Vorteilskooperationen eine zu vereinbarende Agenturvergütung, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung, die in der Auftragsbestätigung festgehalten wird.
Die geschuldete Vergütung ist nach dem Zahlungsplan in der Auftragsbestätigung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das angegebene Geschäftskonto der ad[Werb] solutions zu begleichen.
Der Kooperationspartner stellt neben den zu verlosenden Produkten / des zur
Verfügung zu stellenden Vorteils / Rabatts rechtzeitig Bildmaterial für die Produktion der Werbemittel (Logo, Produktbilder, gegebenenfalls Textvorschläge) zur Verfügung.
Der Kooperationspartner räumt ad[Werb] solutions, respektive dem Verlag, das Recht zur Nutzung des Bild- und Textmaterials für die geplanten Kooperationen ein.
Die Art und Ausgestaltung der Werbemittel, mit dem zur Verfügung gestellten Text- und Bildmittel, werden nach Absprache und unter Berücksichtigung der Kundenvorgaben erstellt.
Die Integrationen können, je nach Medienpartner in bis zu zwei Freigaberunden abgestimmt werden. ad[Werb] solutions behält sich vor darüber hinausgehende Kosten für zusätzliche Änderungen , die aus mehr als zwei Freigaberunden entstehen können, nach vorheriger Absprache, in Rechnung zu stellen.
Können die Werbemittel in der durch den Medienpartner vorgegebenen Zeit nicht rechtzeitig freigegeben werden, gelten diese, nach Ablauf der durch ad[Werb] solutions rechtzeitig kommunizierten Deadline, als freigegeben.
Den Geschäftspartnern ist bewusst, dass es sich bei den vereinbarten Kooperationen nicht um klassische Werbung handelt, sondern um Sonderwerbeformen im redaktionellen Bereich.
Die finalen Werbemittel unterliegen somit der redaktionellen Hoheit des Medienpartners.
4. Gewinnabwicklung
Gemäß des in Deutschland geltenden Datenschutz-Grundverordnungsgesetzes (DSGVO) stellt ad[Werb] solutions nach Kooperationsende die Gewinnerdaten der betreffenden Gewinnspiele dem Gewinnspielpartner zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen verpflichtet sich der Vertragspartner die Gewinnerdaten lediglich zum Zweck des Gewinnversands zu nutzen. Die Gewinnerdaten müssen spätestens 14 Tage nach Kooperationsende bzw. nach Versand der Produkte an die Gewinner gelöscht werden.
Ausgenommen hiervon ist die interne Speicherung zum Zwecke von Abrechnungsprozessen bzw. aus buchhalterischen Gründen und Nachweispflicht gegenüber den Finanzbehörden.
Die Gewinnerdaten dürfen vom Gewinnspielpartner nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Gewinnspielpartner versendet spätestens 2 Wochen nach Gewinnerbekanntgabe die verlosten Produkte an die Gewinnerinnen / Gewinner.
Auf Wunsch kann die Abwicklung und der Versand durch ad[Werb] solutions gegen Entgelt übernommen werden. Grundsätzlich ist dies nicht Umfang der vereinbarten Leistung.
5. Gegenseitige Rechnungsstellung
Sollte der Gewinnspielpartner für den Warenausgang der verlosten Produkte eine Ausgangsrechnung ausstellen müssen, so können sich ad[Werb] solutions und der Gewinnspielpartner aus steuerlichen Gründen nach Ende des Gewinnspiels gegenseitig Rechnungen in derselben Netto-Höhe stellen.
Der Rechnungsbetrag richtet sich in diesem Fall, nach dem Wert der verlosten Produkte (EK- Preis). Der Gewinnspielpartner stellt der ad[Werb] solutions eine Rechnung für die zur Verfügung gestellten Produkte in Höhe der verlosten Produkte (EK-Preis), zzgl. gesetzlich geltender MwSt. Die adWerb solutions stellt dem Gewinnspielpartner in derselben Netto- Höhe eine Rechnung „für erbrachte Medialeistung“, zzgl. gesetzlich geltender MwSt.
6. Steuer auf unentgeltliche Wertabgabe
ad[Werb] solutions weist darauf hin, dass die Ausgabe der Preise an die Gewinner als unentgeltliche Wertabgabe i.S.v. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG zu versteuern ist.
Der Gewinnspielparter versichert, die auf die zur Verfügung gestellten Preise entfallene Umsatzsteuer zu tragen und an das zuständige Finanzamt abzuführen, sofern diese anfällt.
7. Korrespondenz & Geheimhaltungsklausel
Sämtliche Korrespondenz, ob schriftlich oder mündlich, zu den vereinbarten Kooperationen erfolgt ausschließlich über die ad[Werb] solutions.
Die Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen gegenüber Dritten über den Abschluss und den Inhalt der Kooperation und der damit verbundenen Auftragsbestätigung mit ad[Werb] solutions; der Kooperationspartner bleibt allerdings berechtigt, über die geplante Beteiligung an der Kooperation intern zu kommunizieren. Dies gilt insbesondere für die interne Kommunikation gegenüber Lizenznehmern des Kooperationspartners.
Jegliche Kommunikation an Dritte über die geplante Beteiligung des Kooperationspartners an diesem Gewinnspiel muss im Vorfeld mit ad[Werb] solutions abgestimmt werden und durch diese freigegeben werden.
8. Terminierungsklausel
Sollten die vereinbarten Einbindungen in die Kooperationen aus redaktionellen, logistischen oder produktionstechnischen Gründen, oder Gründen höherer Gewalt nicht, oder nicht im angegebenen Zeitraum, beziehungsweise im angegebenen Umfang stattfinden, behält sich ad[Werb] solutions gegenüber dem Kooperationspartner ein außerordentliches Terminierungsrecht von maximal 12 Monaten vor.
Die ausgefallene Leistung wird entsprechend der zu generierenden Kontakte somit spätestens innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem eigentlichen Ende des vertraglichen Zeitraumes, von ad[Werb] solutions für den Kooperationspartner geleistet.
Alternativ können die Vertragsparteien einvernehmlich entscheiden, die vereinbarte Platzierung mit einer gleich- oder höherwertigen Platzierung zu ersetzen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der AVB im Übrigen hiervon unberührt.
Beide Vertragsparteien werden sich im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel unverzüglich mit gutem Willen dahingehend einigen die unwirksame Regelung im Sinne des Geistes der Vereinbarung durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.
Unsere Vereinbarungen begründen keine Gesellschaft zwischen den Vertragsparteien. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, findet Dienstvertragsrecht gemäß den §§ 611 ff. BGB Anwendung.
Bei diesem auf bestimmte Dauer eingegangenen Vereinbarung werden etwaige Rücktrittsrechte, das Recht zur ordentlichen Kündigung und das Kündigungsrecht aus § 627 BGB ausgeschlossen. Eine stillschweigende Verlängerung nach Ablauf der Kooperationen findet nicht statt.
Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Diese AVB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Kooperationsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz der ad[Werb] solutions, für alle mit diesem Vertragsverhältnis und mit den darauf basierenden Auftragsbestätigungen im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, einschließlich über ihre Wirksamkeit und auch in Bezug auf spätere Änderungen und Ergänzungen.
ad[Werb] solutions behält sich vor, Klage am Erfüllungsort der Pflichten des Auftraggebers zu erheben.
ad[Werb] solutions behält sich außerdem vor Ansprüche aus den ausführenden, vereinbarten Leistungen an die Medienunternehmen abzutreten. Der Geschäftspartner kann seine Rechte und Pflichten aus einer Auftragsbestätigung auch an Dritte abtreten oder übertragen, vorausgesetzt ad[Werb] solutions stimmt dem im Vorfeld zu.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabredungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Fassung vom 14. Januar 2025 – ad[Werb] solutions GmbH